(BGH
, 28.09.2011
- VIII ZR 294/10
)
Letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer Umstände, von denen die im laufenden Jahr entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflusst werden
...Text des Urteils